Obwohl die erfolgreiche Wirkung der Stoßwellentherapie durch in den letzten Jahren zahlreich durchgeführten Studien bewiesen werden konnte, hat die Politik bis heute noch keinen Weg gefunden, die Behandlung mit einem Kassentarif abzugelten. Folgedessen müssen Versicherte der Gebietskrankenkassen ihre Behandlungskosten selbst tragen.
Versicherte der sogenannten „kleinen Kassen“ wie BVA, SVA, VAEB und die Bauernkrankenkassen erhalten einen Großteil der Behandlungskosten (60-80%) mit Einreichung der Honorarnote retour erstattet. Somit darf angemerkt werden, dass die „kleinen Kassen“ einerseits die Wirksamkeit der Stoßwelle erkannt haben und andererseits wirtschaftlich agieren.
Durch die Stoßwellenbehandllung wird eine für den Patienten belastende und auch für die Kasse teurere Operation überflüssig. Weiters wird ein Ausfall am Arbeitsplatz ebenso hinfällig. Die einzelnen Behandlungskosten sind dann jeweils abhängig von der jeweiligen Diagnose und der daraus resultierenden Therapie und bewegen sich in einem Rahmen zwischen 50 und 280 Euro.